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Channel: Kommentare zu: Roland – Unerträgliche Ignoranz
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Von: RSVSachbearbeiter

Wie, aus der Deckungsanfrage ging gar nicht hervor, dass ein Strafverfahren stattgefunden hat? Sind Sie der Auffassung, dass die Sachbearbeiterin dies aus der Kostennote ersehen und entsprechend...

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Von: RA Scheffler

@RSVSachbearbeiter: Ich kenne zwar die Deckungsanfrage des Kollegen nicht. Aber wenn Ermittlungen wegen 229 StGB (!) mitgeteilt werden, sollte jedem Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung klar...

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Von: RSVSachbearbeiter

@RA Scheffler Mir ging ja nicht darum, ob die Roland perfekt reguliert hat, sondern um den Tonfall – der bei eigenen Versäumnissen (siehe update) m.E. nicht ganz angebracht ist.

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Von: RA Melchior

@RSVSachbearbeiter: Sie lesen offensichtlich ebenso unsorgfältig wie Ihre Kollegen (?): „… wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt … Eben dieses teile ich Roland-Rechtsschutz unter Beifügung der...

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Von: Andreas

Ich habe aus beruflichen Gründen Zugriff auf die Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit. Darin werden „Bürokaufleute“ als „Schadensachbearbeiter“ bei namhaften Versicherungen von Leiharbeitsfirmen...

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Von: Emil

Mich würde interessieren, was der Herr RSVSachbearbeiter denn nun zum Sachverhalt denkt – wenn er denn endlich das Lesen und Denken gelernt hat. Keine Reaktion mehr? Erst mal losplautzen und dann...

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